Qualifizierungsgeld online beantragen
Wenn Ihre Beschäftigten an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, können Sie für die Dauer der Maßnahme für Ihre Beschäftigten ein Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleitung von der Agentur für Arbeit erhalten.
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Weiter ohne AnmeldungZielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht und bei denen eine Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann.
Grundvoraussetzung ist, dass der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils Ihrer Belegschaft in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Ein wesentlicher Teil Ihrer Belegschaft bedeutet 20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.
Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoentgelts. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der mit Bezug auf einen Referenzzeitraum ermittelt wird. Haben Ihre Beschäftigten mindestens ein Kind, erhalten sie 67 Prozent ihres durchschnittlichen Nettoentgelts.
Wenn Ihre Beschäftigten an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, können Sie für die Dauer der Maßnahme für Ihre Beschäftigten ein Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleitung von der Agentur für Arbeit erhalten.
Als Arbeitgeber können Sie das Qualifizierungsgeld für alle Beschäftigten, die an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, bei der Agentur für Arbeit beantragen
- Laden Sie den Antrag, die Liste der Beschäftigten sowie die Abrechnungsliste herunter und füllen Sie die Dokumente aus.
- Laden Sie die Dokumente über den eService der Agentur für Arbeit hoch. Sie müssen darüber hinaus von allen an der Weiterbildung teilnehmenden Beschäftigten eine Einverständniserklärung beifügen.
- Die Agentur für Arbeit prüft die Unterlagen. Die Agentur für Arbeit kann Einsicht in die maßgebenden Unterlagen nehmen, zum Beispiel in Lohn beziehungsweise Gehaltsabrechnungen, Unterlagen zu Maßnahmen, Urlaubsanträgen und Ähnliches.
- Die Agentur für Arbeit teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit.
- Wenn Sie Qualifizierungsgeld erhalten, zahlen Sie dieses an die entsprechenden Beschäftigten aus.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Die betrieblichen Voraussetzungen sind:
- In Ihrem Betrieb gibt es strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe und diese betreffen mindestens 20 Prozent der Beschäftigten.
- Sie finanzieren die berufliche Weiterbildung.
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Sie treffen durch eine Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag betriebsbezogene Regelungen über
- die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes.
- die damit verbundenen Perspektiven Ihrer Beschäftigten für eine nachhaltige Anstellung im Betrieb und
- das Bestehen des strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarfs,
- Die Beschäftigten in der Weiterbildung müssen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses teilnehmen, sie haben in den letzten 4 Jahren vor Antragstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen und ihr Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst.
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Weitere Voraussetzungen sind:
- Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
- Der Träger der Maßnahme ist für die Förderung zugelassen.
- Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden und hat maximal die Dauer einer Vollzeitmaßnahme. Eine Vollzeitmaßnahme ist im §180 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) definiert.
Als Arbeitgeber tragen Sie die Kosten der Weiterbildung. Für die Beschäftigten fallen keine Kosten an.